Autohaus Borgmann Krefeld

 

 

Fahrzeugprüfungen bei Borgmann

Mit Sicherheit bieten wir diesen Service an! 

 


 

Die UVV als Pflicht wahrnehmen:

Es gibt zahlreiche Pflichten, die Sie als Geschäftsführer vorweisen müssen. Da verlieren Sie leicht den Überblick. Aber das ist kein Grund zur Sorge. Um Sie sorgenfrei und startklar zu begleiten, unterstützen wir Sie auf dem Weg! Borgmann informiert Sie nicht nur über Ihre regelmäßigen UVV-Termine, sondern wir führen die Prüfungen auch durch!
 
Dank unserer kompetenten Experten können wir Ihnen gerne ein Rundum-Paket anbieten. Sprechen Sie uns gerne an!

 

 

Wörtlich übersetzt bedeutet UVV = Unfall-Verhütungs-Vorschrift und steht für eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften. Hierbei regeln die UVV- Vorschriften die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.  
 

 Erforderlich für Sie ist die verbindliche Pflicht dieser Prüfung, denn die Unfallverhütungsvorschriften stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar!
 

WICHTIG: Sie als Betreiber haben eigenständig dafür zu sorgen, dass in Abständen von längstens einem Jahr alle eingesetzten Fahrzeuge durch befähigte Personen geprüft werden!
 

Borgmanns Angebot: 


Wir unterstützen Sie dabei tatkräftig und stellen Ihnen sachkundige Experten zur Verfügung, die sich explizit um Ihre UVV-Prüfung kümmern. Gemeinsam mit unserer Hilfe bewältigen Sie die Prüfung mit links!

 

Die Überprüfung findet bei Arbeitsmitteln statt, die schädigende Einflüsse & eine Gefährdung von Arbeitnehmern hervorrufen könnten.

Folgende Kriterien werden genauestens überprüft:

 Zustand von verschleißbehafteten Komponenten (z.B.. Bremsen, Rollen, Kupplungen, Räder oder Tragmitteln)

 Wie ihre sicherheitsrelevanten Bauteile & Sicherheitseinrichtungen eingestellt sind (z.B.. Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen)

 Die Funktionen derer wird ebenso unter die Lupe genommen (z.B.. Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Warnrichtungen, Verriegelungen)

 Ob ihre Arbeitsmitteln ihre Eignung bestehen (Hebebühne, Auffahrenden)

 

Neben der UVV-Prüfung sind Sie sicher auch auf den Begriff der Hauptuntersuchung (HU) gestoßen.

Kurze Erklärung= HU (Hauptuntersuchung) ist ebenfalls eine Notwendigkeit. Demnach müssen Sie als Fahrzeughalter gewährleisten können, dass ihre zulassungspflichtigen Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen untersucht werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf die Verkehrssicherheit.

 

Borgmanns Kombinationspaket:
 

Während Sie ihre UVV-Prüfung sicher bei uns durchführen, bieten wir Ihnen zusätzlich die nötigen HU-Untersuchungen und Inspektionstermine an.

Das heißt: Sie sparen sich sämtliche Wege zu etlichen Werkstätten!

Sollten wir im Rahmen unserer Überprüfung einen Reparaturbedarf feststellen, können die Arbeiten zur Einhaltung der HU & UVV-Richtlinien nach Rücksprache sofort erledigt werden. 

Zusammenfassend lautet unser Fazit:

Borgmann ist ihre Antwort auf das Bestehen ihrer Prüfungen und kümmert sich gewissenhaft um die Qualität & Professionalität ihrer Ergebnisse!

 

 


 

Die Hauptuntersuchung (HU)

Die HU ist in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. 
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter

Um Sie sorgenfrei und startklar zu begleiten, unterstützen wir Sie auf dem Weg! Borgmann führt gerne die HU Prüfung für Ihr Fahrzeug durch.
 Dank unserer kompetenten Experten können wir Ihnen gerne ein Rundum-Paket anbieten. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung von Fahrzeugen wie Autos, um Sicherheits- und Umweltstandards zu überprüfen, bevor sie auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüferstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Sie zeigt gleichzeitig Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten fälligen HU.

Borgmanns Angebot: 


Wir unterstützen Sie dabei tatkräftig und stellen Ihnen sachkundige Experten zur Verfügung, die sich explizit um Ihre Hauptuntersuchung kümmern. Gemeinsam mit unserer Hilfe bewältigen Sie die Prüfung mit links!

Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Achtung: Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU gemacht werden. 

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette entfernt. Und für den Halter gibt es ein Verbot, mit diesem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Übrigen muss der Untersuchungsbericht auch bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.

  • Prüfungsfahrt
  • Identifizierung des Fahrzeugs
  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Sichtverhältnisse
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und alle daran befestigten Teile
  • Sonstige Ausstattungen (u. a. Warnwesten)
  • Umweltverträglichkeit – Abgas und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten, Zustand einer Gasanlage zum Fzg-Antrieb

Die Fristen für die anschließenden Haupt- und Abgasuntersuchungen beginnen ab dem Monat und Jahr der vorherigen Hauptuntersuchung oder der Erstzulassung des Fahrzeugs. Für Saisonkennzeichen gelten besondere Regelungen: Wenn die Untersuchung in den "Ruhezeitraum" fällt, muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Zum Beispiel, wenn die Hauptuntersuchung im Januar abläuft, das Auto aber erst ab April wieder genutzt werden darf, ist die Überprüfung erst im April erforderlich.

Seit dem 1. Juli 2012 wird bei versäumter HU-Fälligkeit die Prüfung nicht mehr rückdatiert. Die nächste Hauptuntersuchung für Pkw ist daher grundsätzlich alle 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung fällig. Überschreitet der Fahrzeughalter die HU um mehr als zwei Monate, wird die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung erweitert. Die Gebühr erhöht sich aufgrund des erweiterten Prüfumfangs um 20 Prozent.

Ist der Hauptuntersuchungstermin bereits verpasst worden und es kommt zu einem Unfall, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Ansprüche eines Unfallgegners ab. Wenn jedoch ein Mangel, der bei der HU festgestellt worden wäre, zum Unfall führt, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen. Das bedeutet, dass ein Teil der Schadensumme zurückgefordert werden kann.


Die Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine Prüfung von Fahrzeugen, um sicherzustellen, dass ihre Abgasemissionen die Umweltstandards einhalten und dient dazu, die Umweltbelastung durch Fahrzeugabgase zu begrenzen.
Die AU ist ein Teil der HU und somit in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.

Um Sie sorgenfrei und startklar zu begleiten, unterstützen wir Sie auf dem Weg! Borgmann führt gerne die AU Prüfung für Ihr Fahrzeug durch.
Dank unserer kompetenten Experten können wir Ihnen gerne ein Rundum-Paket anbieten. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Im Rahmen einer herkömmlichen Prüfung werden die spezifischen Abgase und deren Mengen gemessen, die das Fahrzeug tatsächlich erzeugt. Dies umfasst bei Benzinmotoren Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide sowie bei Dieselmotoren hauptsächlich Rußpartikel. Diese Messung erfolgt mithilfe einer Methode namens Auspuff-Schnüffel-Messung (Endrohrmessung). Hierbei wird während des laufenden Motors eine Sonde im Auspuffende positioniert. Die ermittelten Abgaswerte bei verschiedenen Drehzahlen und Motortemperaturen werden anschließend vom Prüfer mit festgelegten Mindest- und Höchstwerten in einer Datenbank des Herstellers verglichen. Dies ist der Prozess für die Abgasuntersuchung bei älteren Fahrzeugen.

In der Regel müssen Fahrzeuge wie Autos, Motorräder und Wohnmobile alle 2 Jahre zur TÜV-Prüfung, einschließlich des Abgastests. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Bei Neuwagen beispielsweise erfolgt die erste Hauptuntersuchung erst 36 Monate nach der Erstzulassung. Allerdings gilt diese 3-Jahres-Regel nicht für die meisten Motorräder und Wohnmobile. Wohnmobile, die ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, müssen sogar alle 12 Monate eine Abgasuntersuchung durchführen. Um herauszufinden, wann Ihre nächste Abgasuntersuchung fällig ist, können Sie die TÜV-Plakette oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I überprüfen.


Gasprüfung A und B 

Die Begriffe "Gasprüfung A" und "Gasprüfung B" beziehen sich auf die Sicherheitsprüfungen von Gasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen oder anderen Fahrzeugen, die mit Gas betrieben werden. Diese Prüfungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Gasanlagen korrekt installiert sind und keine Gefahr für Insassen und Umgebung darstellen.

Wir sind zur Durchführung von Gasprüfungen an Freizeitfahrzeugen nach DVGW G607 autorisiert und führen diese gerne für Sie durch. Ein regelmäßige Überprüfung des Gassystems in Ihrem Reisemobil ist ein elementares Sicherheitsmerkmal und kann unter Umständen Leben retten.

Um Sie sorgenfrei und startklar zu begleiten, unterstützen wir Sie auf dem Weg! Borgmann führt gerne die Gasprüfung für Ihr Fahrzeug durch.
 Dank unserer kompetenten Experten können wir Ihnen gerne ein Rundum-Paket anbieten. Sprechen Sie uns gerne an!

 

  • Gasprüfung A: Die Gasprüfung A ist eine regelmäßige Prüfung, bei der die gesamte Gasanlage im Fahrzeug auf ihre Sicherheit und Funktionalität überprüft wird. Dies umfasst die Gasleitungen, Anschlüsse, Druckregler, Ventile und weitere Komponenten. Die Prüfung soll sicherstellen, dass es keine Gaslecks gibt und dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Die Gasprüfung A muss in regelmäßigen Intervallen durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die genauen Intervalle können je nach Land oder Vorschriften variieren.

  • Gasprüfung B: Die Gasprüfung B ist eine intensivere Prüfung, die normalerweise in größeren Abständen durchgeführt wird. Sie beinhaltet eine detaillierte Überprüfung und Wartung der gesamten Gasanlage, oft auch mit einer genauen Inspektion der Gasgeräte im Fahrzeug wie Herd, Kühlschrank oder Heizung. Diese Prüfung stellt sicher, dass alle Gasgeräte korrekt funktionieren und sicher sind.

Es ist wichtig, diese Gasprüfungen regelmäßig durchzuführen, da Gaslecks oder fehlerhafte Gasanlagen ernsthafte Gefahren für die Sicherheit der Insassen und anderer Personen darstellen können. Die genauen Anforderungen und Intervalle können je nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes variieren.

Die Gasprüfung erfolgt durch unsere sachkundige Prüfer, die vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert sind.

Das Datum der nächsten Gasprüfung finden Sie im gelben Prüfheft (Prüfbescheinigungsheft).
Die Gasprüfung vom Hersteller finden Sie bei jungen Fahrzeugen in der Regel in der großen Fahrzeugmappe, in der Sie auch andere technische Anleitungen finden.

Es ist alle zwei Jahre eine Gasprüfung beim Wohnmobil vorgeschrieben (laut DVGW, dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.).

Die Prüfung der Gasanlage erfolgt zum ersten Mal bei der Produktion durch den Wohnmobil Hersteller. Direkt am Standort der Produktion wird eine Gasanlagenprüfung durchgeführt, die dann zwei Jahre gültig ist. Wenn Sie ein Neufahrzeug oder einen jungen Gebrauchten kaufen, ist also nicht sofort eine Prüfung nötig.

 


 

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