
Gewerblicher Einzelkunde
bei Ihrem Autohaus Borgmann
Genießen Sie die Vorteile
Auf der einen Seite gibt es die Gewerbekunden mit mehreren Mitarbeitern und einem Fuhrpark, und auf der anderen die Einzelkunden, die exakt denselben qualitativen Anspruch haben wie die Großkunden. Denn Sie als Gewerbe-Einzelkunde wollen mit Ihrem Unternehmen individuell herausstechen, richtig? Dann hört nun die lange Sucherei auf. Denn Borgmann hat speziell für Einzelkunden attraktive Angebotspakete entwickelt.
Borgmann geht auf Ihre besonderen Bedürfnisse ein.
Servicetermin buchen
Ihr Nutzen als Borgmann Kunde:
Ihre Anforderungen, die wir bei Borgmann erfüllen:
- angepasste Preisstaffelung
- professionelle Serviceleistungen
- kontrollierter Lieferumfang
Das Beste: Unsere Experten beraten & bewerten kostenfrei Ihren Bedarf und zudem profitieren Sie von attraktiven Konditionen.

Ihre Ansprechpartner
Im Service vor Ort

Ihr Volkswagen Partner
Marco Nießing
E-Mail: marco.niessing(at)borgmann-krefeld.de
Telefon: 02151 7688-301
Fax: 02151 7688-50301

Ihr VW Nutzfahrzeuge Partner
Detlev Schruff
E-Mail: detlev.schruff(at)borgmann-krefeld.de
Telefon: 02151 7688-312
Fax: 02151 7688-50301

Ihr Audi Partner
Jochen Franken
E-Mail: jochen.franken(at)borgmann-krefeld.de
Telefon: 02151 7688-670
Fax: 02151 7688-50301
Diese Vorraussetzungen
müssen Sie erfüllen:
Informieren Sie sich bei Borgmann
Sie führen Ihr eigenes Geschäft, daher wissen Sie wie wichtig der richtige Partner ist. Dies gilt auch bei der Mobilität. Gewerbekunden bei Borgmann erhalten exklusive Angebote für alle VW & Audi Fahrzeuge und zusätzlich attraktive Mobilitätsmodule rund ums Geschäftsfahrzeug Leasing– und das mit erheblichen Preisvorteilen.
Unsere Angebote
Sie erfüllen folgende Kriterien:
Zur Legitimation benötigt wird:
-Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung
-Handelsregisterauszug
-Kammerbestätigung seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
-Partnerschaftsregisterauszug
Zur Legitimation genügt:
-Nachweis über die Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk
-Bestätigung einer der berufsständischen wirtschaftspolitischen Vereinigungen
Als Beleg ist erforderlich:
-Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Als Bestätigung ist eines dieser Dokumente notwendig:
-Vereinsregisterauszug/Genossenschaftsregisterauszug
-Handelsregisterauszug
-Nachweis der staatlichen Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Landes
Alternativ werden jeweils Umsatzsteuernachweise oder formlose Bescheinigungen der Selbstständigkeit durch einen Steuerberater anerkannt. Zusätzlich erforderlich ist in jedem Fall die schriftliche Erklärung über das Vorliegen einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt für selbstständige Tätigkeiten. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrem freundlichen Autohaus, der Rudolf Vatterott GmbH, die Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite steht.
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